- ANNAHME. Jeder Vorschlag des VERKÄUFERS wird nur dann und nur insoweit zu einem verbindlichen Vertrag zwischen den Parteien, wenn und sobald er vom KÄUFER angenommen wurde, entweder durch Erteilung einer entsprechenden Bestellung, die das Angebot des VERKÄUFERS durch Bezugnahme einbezieht, oder durch Annahme eines der hierin beschriebenen Geräte. In jedem Fall wird hiermit gegen alle Bedingungen, die der KÄUFER in seiner Annahmeerklärung des Angebots des VERKÄUFERS vorschlägt und die diese Bedingungen ergänzen, abändern oder ihnen widersprechen, Einspruch erhoben; solche vorgeschlagenen Bedingungen sind nichtig. Die vorliegenden Bedingungen stellen die vollständige und ausschließliche Regelung der Vertragsbedingungen zwischen den Parteien dar und können künftig nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist. Wird dieses Schriftstück vom VERKÄUFER als Antwort auf ein Angebot des KÄUFERS herausgegeben und sind hierin enthaltene Bedingungen zusätzliche oder abweichende Bedingungen gegenüber den Bedingungen eines solchen Angebots, so stellt die Herausgabe dieses Schriftstücks durch den VERKÄUFER die Annahme dieses Angebots unter der ausdrücklichen Bedingung dar, dass der KÄUFER diesen zusätzlichen und abweichenden Bedingungen zustimmt und anerkennt, dass dieses Schriftstück die gesamte Vereinbarung zwischen KÄUFER und VERKÄUFER in Bezug auf den Gegenstand dieses Schriftstücks und den Gegenstand eines solchen Angebots darstellt; der KÄUFER gilt als zustimmend und anerkennend, sofern er den VERKÄUFER nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt dieses Schriftstücks schriftlich vom Gegenteil in Kenntnis setzt.
- PREIS. Der Preis für die Ausrüstung entspricht den Angaben in diesem Dokument. Alle Preise gelten FCA Werk des VERKÄUFERS in Russe, BULGARIEN, und schließen, sofern nicht anders angegeben, Frachtkosten, Versicherungsprämien, Montage, Prüf- und Inspektionsgebühren, Umsatz-, Nutzungs-, Franchise-, Lizenz-, Verbrauchs- und sonstige Steuern im Zusammenhang mit Herstellung, Verkauf oder Lieferung sowie Ausfuhr- und Einfuhrzölle nicht ein; all dies ist vom KÄUFER zu zahlen, es sei denn, im Falle von Steuern wird ein ordnungsgemäßes Befreiungszertifikat vorgelegt.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Sofern in diesem Dokument nichts anderes vorgesehen ist und vorbehaltlich einer Kreditgenehmigung, beträgt das Zahlungsziel netto 30 Tage ab Rechnungsdatum für die versandte Ware. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, auf überfällige Zahlungen Zinsen in einem vom VERKÄUFER festzulegenden Satz zu berechnen. Der VERKÄUFER kann jederzeit Kreditbedingungen ändern oder aussetzen, Lieferungen zurückhalten oder unerfüllte Bestellungen ganz oder teilweise stornieren, wenn nach seiner Auffassung die finanzielle Lage des KÄUFERS oder der Stand seines Kontos dies rechtfertigt, oder wenn sich die Lieferung durch Verschulden des KÄUFERS verzögert oder wenn der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug ist. Der KÄUFER hat alle Zahlungen an den VERKÄUFER ohne Kosten für den VERKÄUFER gemäß den jeweiligen Anweisungen des VERKÄUFERS zu leisten.
- LIEFERUNG UND VERZÖGERUNGEN. Sofern zwischen VERKÄUFER und KÄUFER nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung FCA Werk des VERKÄUFERS in Russe, BULGARIEN, und der KÄUFER trägt ab Lieferung FCA Werk des VERKÄUFERS das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der hierunter gelieferten Ausrüstung. Sofern der vereinbarte Preis eine Lieferung durch den VERKÄUFER ganz oder teilweise einschließt, ist der VERKÄUFER berechtigt, das Transportmittel auszuwählen. Verlangt der KÄUFER ein anderes Transportmittel als das vom VERKÄUFER ausgewählte, trägt der KÄUFER etwaige zusätzliche Frachtkosten. Alle Liefertermine sind lediglich Schätzungen nach bestem Ermessen des VERKÄUFERS und können nach Mitteilung durch den VERKÄUFER geändert werden. Der VERKÄUFER haftet gegenüber dem KÄUFER nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch Lieferverzögerungen verursacht werden. Der VERKÄUFER kann in Teillieferungen liefern, sofern der KÄUFER nicht ausdrücklich eine Komplettlieferung verlangt; nimmt der KÄUFER eine Teillieferung nicht ab oder bezahlt sie nicht, kann der VERKÄUFER dies als Ablehnung (Repudiation) des gesamten Vertrags werten. Der VERKÄUFER haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von: Unfällen; höherer Gewalt; arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten gleich welcher Ursache; Naturkatastrophen; Bränden; Witterung; Explosionen; Erdbeben; Epidemien oder Quarantänebeschränkungen; Krieg oder Bürgerunruhen; Fracht-Embargos oder Transportverzögerungen; Arbeitskräftemangel; Maschinenausfall; Unmöglichkeit, Treibstoff, Waren, Materialien oder Energie zu aktuellen Preisen oder aufgrund von Knappheit zu beschaffen; bestehenden oder zukünftigen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Verfügungen von Behörden oder Organen der Regierungen des VERKÄUFERS oder des KÄUFERS, die die Geschäftstätigkeit des VERKÄUFERS beeinflussen; oder anderen Ursachen, gleich ob ähnlich oder unähnlich, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des VERKÄUFERS liegen.
- STORNIERUNG. Bestellungen, sobald sie erteilt und vom VERKÄUFER angenommen wurden, können weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS storniert werden, und dann nur zu Bedingungen, die dem VERKÄUFER alle ihm entstandenen anwendbaren Kosten erstatten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kosten für zugekaufte Waren und Ausrüstung, Ingenieur- und Konstruktionskosten sowie Arbeitskosten, zuzüglich eines angemessenen Gewinns; in keinem Fall darf die Stornogebühr weniger als fünfzehn Prozent (15 %) des Vertragspreises betragen.
- GEWÄHRLEISTUNGEN. Der VERKÄUFER gewährleistet, dass die hierunter gelieferte und vom VERKÄUFER hergestellte Ausrüstung für sechs (6) Monate ab ursprünglichem Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Der KÄUFER hat den VERKÄUFER unverzüglich über jede Verletzung der vorstehenden Gewährleistung zu unterrichten. Ob diese Gewährleistung verletzt wurde, wird durch eine Prüfung durch den VERKÄUFER festgestellt, die im Werk des KÄUFERS erfolgen kann. Die Verpflichtung des VERKÄUFERS und das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des KÄUFERS hierunter beschränken sich nach Wahl des VERKÄUFERS auf (1) Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzgeräten oder (2) Reparatur fehlerhafter Teile oder Geräte vor Ort oder am Herstellungsort nach Rücksendung. Ungeachtet der vorstehenden Gewährleistung und Rechtsmittel besteht keine Verpflichtung des VERKÄUFERS, wenn die Ausrüstung ganz oder teilweise infolge Demontage, unsachgemäßer Verwendung, Verwendung über oder außerhalb der Nennkapazitäten, Änderung oder Fehlanwendung der Ausrüstung oder eines Teils davon fehlerhaft wird. Ungeachtet der vorstehenden Gewährleistung und Rechtsmittel besteht ferner keine Verpflichtung, wenn die fehlerhafte Ausrüstung nach Auffassung des VERKÄUFERS derart misshandelt wurde, dass weitere Schäden verursacht wurden. Ausrüstung und Teile anderer Hersteller sind nur im Umfang der ursprünglichen Herstellergarantie gegenüber dem VERKÄUFER gewährleistet. Der VERKÄUFER haftet nicht für Richtigkeit, Angemessenheit oder Konsistenz von Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abmessungen, Vor-Ort-Maße, Materialspezifikationen, Beschichtungen, Tragwerksplanung oder -details, Montagepläne oder Stücklisten.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR ERWARTETE GEWINNE ODER FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN. Die Haftung des VERKÄUFERS aus Ansprüchen jeglicher Art für Verluste oder Schäden, die aus, im Zusammenhang mit oder als Folge dieses Vertrages entstehen, oder aus dessen Erfüllung oder Verletzung, oder aus Herstellung, Verkauf, Lieferung, Weiterverkauf, Prüfung, Reparatur, Betrieb oder Nutzung von Ausrüstung, die von diesem Vertrag erfasst ist oder darunter geliefert wird, übersteigt in keinem Fall den Preis, der der Ausrüstung oder der Einheit davon zuzuordnen ist, die den Anspruch begründet, und endet sechs (6) Monate nach Versand der Ausrüstung. Der VERKÄUFER haftet nicht für Strafen gleich welcher Art. Der KÄUFER verpflichtet sich, den VERKÄUFER zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Vorwürfe oder Klagen wegen Patent- oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen auf die vom KÄUFER spezifizierte Konstruktion oder andere besondere Anforderungen zurückzuführen sind oder auf die Anwendung oder Nutzung, der die Ausrüstung durch den KÄUFER oder Dritte unterzogen wird.
- FREISTELLUNG. Der KÄUFER verpflichtet sich, den VERKÄUFER von und gegen alle Verluste, Haftungen oder Ansprüche wegen Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen, sei es aufgrund von Fahrlässigkeit oder anderweitig, freizustellen und schadlos zu halten, die aus dem Zustand, der Nutzung oder der Reparatur der hiermit gekauften Ausrüstung entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, sowie von und gegen jedes Urteil, jeden Vergleich, jede Strafe, jeden Verlust, alle Kosten, Auslagen, Haftungen, Schäden oder Verletzungen, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die der VERKÄUFER direkt oder indirekt erleiden oder tragen könnte.
- EIGENTUM UND RECHTSBEHELFE. Versand und Lieferung unterliegen der Genehmigung der Kreditabteilung des VERKÄUFERS. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des KÄUFERS aus diesem Vertrag behält sich der VERKÄUFER das Eigentum und ein Sicherungsrecht an sämtlicher hierunter gelieferter Ausrüstung vor; diese gilt, unabhängig davon, ob sie mit einem Grundstück verbunden ist, als bewegliche Sache. Gerät der KÄUFER mit Zahlung oder Leistung in Verzug oder wird er Gegenstand eines Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder Konkursverfahrens oder nimmt er eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vor oder verkauft, überträgt, vermietet oder gestattet ohne Zustimmung des VERKÄUFERS freiwillig oder unfreiwillig ein Pfandrecht oder eine Beschlagnahme an der gelieferten Ausrüstung oder wird die Ausrüstung missbraucht oder wesentlich beschädigt, kann der VERKÄUFER alle dann oder später geschuldeten Beträge sofort fällig stellen und die Ausrüstung mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln zurücknehmen. In jedem Verfahren oder jeder Klage im Zusammenhang mit einem Verzug des KÄUFERS hat der VERKÄUFER (soweit gesetzlich zulässig) Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltsgebühren und Kosten.
- EINHALTUNG VON GESETZEN. Der VERKÄUFER übernimmt keine Zusicherung hinsichtlich der Einhaltung irgendwelcher Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Verordnungen nationaler, staatlicher oder kommunaler Stellen oder anderer Behörden, die in irgendeiner Weise auf die Herstellung, den Verkauf oder die Erfüllung der hierunter gelieferten Waren anwendbar sein könnten.
- ALLGEMEINES. Mitteilungen an VERKÄUFER und KÄUFER sind an die jeweiligen in diesem Dokument angegebenen Adressen zu richten. Der KÄUFER muss den VERKÄUFER innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der KÄUFER einen Verstoß entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, über diesen Verstoß informieren, andernfalls ist er von jedem Rechtsbehelf ausgeschlossen. Jede Klage aufgrund eines Verstoßes des VERKÄUFERS in Bezug auf die hierunter gelieferte Ausrüstung muss innerhalb von einem (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchsgrundes erhoben werden. Ein Verzicht des VERKÄUFERS auf die Geltendmachung eines Verstoßes des KÄUFERS gegen eine Bestimmung dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf künftige Einhaltung; diese Bestimmung sowie die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam. Jede Bestimmung dieses Vertrags ist separierbar; sollte eine oder mehrere Bestimmungen für ungültig erklärt werden, bleibt der übrige Teil dieser Vereinbarung in vollem Umfang wirksam. Die Rechte und Pflichten der Parteien werden durch das Recht der Europäischen Union bestimmt; zu diesem Zweck ist diese Vereinbarung als ein Vertrag auszulegen und zu behandeln, der in der Europäischen Union geschlossen und erfüllt wird.
